Transparenzhinweis:

Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19.August
2022 ( Sächs-GVBI. S. 486 ) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf
Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen
verfügbare Informationen, soweit keine Ausnahme gilt ( Transparenzanspruch ).
Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den
Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit
Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.



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"unsere Schule" Elbland - Grundschule
Arzberg

unsere Schule